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'Spamming' ist kein Kavaliersdelikt |
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Geschrieben von siorista Detlef Senftinger
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Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt
die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine
deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die
Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird
auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz
vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter
und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus
Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger
frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst
öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig
mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele
Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt. (Direktlink zum Bericht auf presseportal.de )
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